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Baurecht

Das Baurecht umfasst die Rechtsnormen des Bauens. Man unterscheidet dabei zwischen privatem und öffentlichem Baurecht.

  • Privates Baurecht regeln Zivilrecht, Grundeigentum und Nachbarrecht, Werkverträge zur Vorbereitung und Durchführung eines Bauvorhabens – wie Architektenvertrag, Bauvertrag mit Bauunternehmern - sowie die Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer
     
  • Öffentliches Baurecht regelt öffentliches Recht betreffende Bauvorhaben. Man unterscheidet dabei zwischen Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht.

Im Bauplanungsrecht sich die Normen für Bebaubarkeit von Grundstücken geregelt. Es sind die Vorschriften des Baugesetzbuches.

Im Bauordnungsrecht sind die Normen, die nähere Vorschriften für einzelne Bauvorhaben wie Sicherheits- und Gestaltungsvorschriften geregelt.

Außerdem umfasst das Baurecht Regelungen zum Recht ein Grundstück zu bebauen. Nutzungsart und -maß sind dabei die entscheidenden Bestandteile

Baurecht kann sich aus nach dem BauGB aus Folgendem ergeben:

  • aus einem qualifizierten Bebauungsplan,
  • dem Einfügen in die Bebauung der Umgebung im Innenbereich oder
  • verschiedenen Ausnahmetatbeständen für Bauvorhaben im Außenbereich .

Voraussetzung für die Erteilung einer Baugenehmigung ist das Baurecht

Bauvertrag

Ein Bauvertrag sollte schriftlich verfasst werden. Des Weiteren sollte der Vertrag wirklich zustande kommen, das heißt: juristisch gesehen ist für den Abschluss eines Vertrages ein wirksames Angebot und eine wirksame Annahme notwendig. Im Vertrag sollten eindeutige Regelungen getroffen werden zur erforderlichen Abnahme, die nach der Fertigstellung des Bauwerkes durchgeführt wird.

Gewährleistung

Das Gesetz legt fest, dass zur Klärung der Mangelfrage zunächst die vertraglichen Vereinbarungen herangezogen werden müssen. Ein Bauwerk ist dann mangelhaft, wenn die vertraglich bindende Abmachungen über Art, Güte oder Qualität des herzustellenden Bauwerkes negativ abweicht von dem vom Auftragnehmer hergestellten Bauwerk.

Architektenrecht

Zum Architektenrecht gehört der Architektenvertrag, der das Honorar und die Haftung des Architekten beinhalten sollte.

 

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Damit entspricht diese Berufsbezeichnung einem Qualitätssiegel. Als mittelständische Freiberufler üben Beratende Ingenieure ihre dem Gemeinwohl verpflichtete Tätigkeit selbständig in allen ingenieurtechnischen Disziplinen aus. Die Freiheit von Liefer-, Handels oder Produktionsinteressen garantiert ihre Unabhängigkeit und gewährleistet die Einhaltung höchster technisch-wissenschaftlicher Qualitätsstandards unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit. Als unabhängige Planer oder Berater, spezialisierte Gutachter oder analysierende Experten sind Beratende Ingenieure zur Einhaltung gesicherter technischer Erkenntnisse und die Pflicht zur ständigen fachlichen Weiterbildung. Die Wahrung treuhänderischer Unabhängigkeit schließt gewerbliche ingenieurtechnische Nebentätigkeiten Beratender Ingenieure Partner für alle Bereiche der technischen Dienstleistung. 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Katasterämtern, oder von öffentlich bestellten Vermessungs-Ingenieuren Baugrunduntersuchung und –gutachten Beratende Ingenieur für Baugrundfragen Bodenbeschaffenheit Der Beratende Ingenieur mit Bauvorlageberechtigung ermittelt Finanzierungs- und Steuerhinweise beauftragte bauvorlageberechtigte Beratende Ingenieur Kreditgebern. Erarbeitung der Entwurfsplanung Erarbeitung der Genehmigungsplanung Erstellung der Tragwerksplanung Prüfung von Sicherheit und bauordnungsrechtlich geforderten geforderten Nachweisen für Brandschutz, Schallschutz, Wärmeschutz Planung der technischen Gebäudeausrüstung Beratende technischen Regeln des Brand-. Schall- und Wärmeschutzes sowie der Verkehrssicherheit und energieeffizienten Bauen Vorgaben der EnEV und den neuesten Entwicklungen der Bautechnik hinsichtlich Energieeinsparung und Wärmeschutz, Heizung (Elektro, Gas, Öl, Solartechnik), Wasser/Abwasser, Lüftung und Medien (Telefon, Kabelanschluss Vergabe von Bauleistungen Beratende Ingenieur unterstützt Findung von qualifizierten Bauausführungsbetrieben durch Einholung von Vergleichsangeboten Bauüberwachung, Objektbetreuung, Dokumentation und Abnahme Erstellen von Gutachten Sachverständiger wird der Beratende Ingenieur Fachgerechte Sanierung und Modernisierung Altbauobjektes Bauwerksdiagnostik

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